Staatssekretär Gerhard Eck teilte Sinner mit, dass aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken das genannte Projekt als förderfähig nach dem Finanzausgleichsgesetz anerkannt wurde und geeignet ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beizutragen. Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten von 907.000 € voraussichtlich ca. 459.000 € zuwendungsfähig sein. Bei einer vollständigen Verwirklichung der geplanten Maßnahmen wird dafür eine Festbetragsförderung von 365.000 € in Aussicht gestellt. Eck: „Die Regierung von Unterfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten.